AKUPUNKTUR
Neben der schulmedizinischen Behandlung von Schmerzerkrankungen hat die Akupunktur zur Behandlung von chron. Schmerzen bei mir einen großen Stellenwert. Z.T. wird diese Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
Dazu beraten wir Sie gerne.
Die schmerztherapeutische Akupunktur wird als Kassenleistung bei chronischen LWS-Beschwerden und / oder chronischen
Knieschmerzen, die länger als 6 Monate bestehen und in dieser Zeit erfolglos schulmedizinisch behandelt wurden, erstattet und angeboten.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, werden mir die Patienten von ihrem Hausarzt oder ihrem Orthopäden zur Akupunktur-Mitbehandlung überwiesen.
Akupunktur wird auch bei Nikotinentzugsbehandlungen mittels Ohrakupunktur angewandt.
Weiterhin auch bei Beschwerden wie chron. Erschöpfung, chron. Schmerzen im Kopf‑, Hals‑, Schulterbereich, Phantomschmerzen, Post-Zoster-Schmerzen und ähnliches.
Akupunktur gilt als sinnvolle therapeutische Ergänzung zur Linderung Ihrer Beschwerden.
Diese Akupunkturbehandlungen werden nicht von der Krankenkasse erstattet. Die Kosten trägt der Patient selbst.
Wir beraten Sie gerne.